IMPRESSUM – AGB

PALLESTRANG HOLZ IM GRÜNEN GMBH

Bauerngasse 1, 6065 Thaur
Telefon: +43 5223 / 53 751
E-Mail: office@pallestrang-garten.at

Geschäftsführung: Dietmar HAGEN
UID-Nr.: ATU45618906 | FB-Nr.: 46921b
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land

Wir arbeiten laufend an der Qualitätsverbesserung unserer Produkte. Geringe Abweichungen in Abmessung und Ausführung der einzelnen Modelle behalten wir uns daher vor, ebenso wie das Auflassen von Modellen. Außerdem behalten wir uns vor, Fehler auf dieser Internetseite zu korrigieren und etwaige Aufträge nach den für uns gültigen Gesichtspunkten auszuführen.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

1) Geltungsbereich:
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Lieferungen und Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen. Alle Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch die Firma Pallestrang Holz im Grünen GmbH wirksam.

2) Angebote und Vertragsabschluss:
Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die im Angebot und Prospekt angeführten Mengen, Gewichte, Abmessungen und sonstige Angaben sind mit größter Sorgfalt errechnete Mittelwerte, jedoch ohne Gewähr. Unser Angebot hat 3 Monate ab Angebotsdatum Gültigkeit. Außerordentlich Preiserhöhungen von unseren Zulieferern werden dem Kunden weiterverrechnet.

3) Erfüllung und Gefahrenübergang:
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz, auch wenn die Übergabe an einem anderem vereinbarten Ort erfolgt. Unabhängig davon gehen Nutzen und Gefahr ab unserem Auslieferungswerk auf den Kunden über.

4) Preise:
Die Preise gelten ab Werk und je Einheit freibleibend zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Treten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung von uns unbeeinflussbare Kostenerhöhungen ein, so erhöhen sich die Preise entsprechend.

5) Zahlungsbedingungen:
Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Die Firma Pallestrang Holz im Grünen GmbH ist vor der Lieferung berechtigt, 50% der Auftragssumme inklusive Umsatzsteuer als Anzahlung zu verlangen. Die Zahlung gilt als geleistet, wenn die Firma Pallestrang Holz im Grünen GmbH darüber verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Pallestrang Holz im Grünen GmbH berechtigt:
a) Verzugszinsen in Höhe von 12% sowie angefallene Eintreibungskosten zu verrechnen.
b) den gesamten Kaufpreis sofort fällig zu stellen (Terminverlust).
c) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufschieben.
Dienstleistungen und sonstige Leistungen werden nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.

6) Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, dies gilt auch für Liefer- und Leistungsansprüche, die mit einem Gebäude oder Grundstück fest verbunden sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 3). Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Begründete ordnungsgemäß gerügte und von Pallestrang Holz im Grünen GmbH anerkannte Mängel werden nach Wahl von Pallestrang Holz im Grünen GmbH durch Minderung des Kaufpreises, Nachbesserung oder Umtausch der Ware beseitigt. Gewährleistungsvoraussetzung ist der fachmännische Einbau gemäß Einbauanleitung (ÖNORMEN) sowie die Einhaltung einer sachgemäßen Verwendung. Für Fehlfunktionen oder Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, mangelhaften Einbau oder nicht durchgeführter bzw. mangelhafter Wartung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleißteile sowie daraus resultierende Folgekosten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen bei den Produkten vorzunehmen. Für die von der Firma Pallestrang Holz im Grünen GmbH zugekauften Produkte, Systemkomponenten, Materialien und Geräte wird die jeweilige Garantie der Zulieferer vereinbart.

7) Haftung:
Pallestrang Holz im Grünen GmbH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Pallestrang Holz im Grünen GmbH haftet innerhalb des Produkthaftungsgesetzes für sämtliche Personenschäden sowie für Sachschäden, die der Verbraucher erleidet. Pallestrang Holz im Grünen GmbH sowie deren Vor- und Zulieferer haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Einbau, Montage und Benutzung sowie behördlichen Auflagen oder Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

8) Technische Verbesserungen:
Konstruktionsänderungen und technische Verbesserungen behalten wir uns vor.

9) Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Firma Pallestrang Holz im Grünen GmbH. Eine Weiterveräußerung ohne Zustimmung der Firma Pallestrang Holz im Grünen GmbH ist nicht gestattet. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Firma Pallestrang Holz im Grünen GmbH hinzuweisen bzw. die diese sofort zu verständigen.

10) Lieferung:
Pallestrang Holz im Grünen GmbH liefert innerhalb von 6 Wochen ab Eingang der Bestellung. Die Firma Pallestrang Holz im Grünen GmbH behaltet sich das Recht vor den Liefertermin zu bestimmen. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht abwendbarer außergewöhnlicher Ereignisse hat Pallestrang Holz im Grünen GmbH nicht zu vertreten. Bei schuldhaften Lieferverzug durch Pallestrang Holz im Grünen GmbH hat der Kunde nur auf eine vorher schriftlich vereinbarte Verzugsentschädigung Anspruch. Einen darüber hinausgehenden Schadenersatz und der Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Annahme der Lieferung verpflichtet. Sollte die Annahme verweigert werden, sind sämtliche Kosten vom Kunden zu übernehmen.

11) Transport:
Vorraussetzung ist eine freie befestigte Zufahrt bis unmittelbar zum gewünschten Abladeort. Für die Entladung ist bauseitig ein geeignetes Hebezeug zur Verfügung zu stellen. Mehrkosten wegen Unbenutzbarkeit der Baustellenzufahrt, fehlendes Hebezeug sowie Maut und Straßenbenützungsbeiträge werden separat in Rechnung gestellt.

12) Strom und Wasser:
Strom und Wasser ist bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen.

13) Rücktrittsrecht:
Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er über das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz aufgeklärt worden ist. Im Falle des Rücktritts des Käufers wird eine Stornogebühr von 20% der Auftragssumme fällig.

14) Gerichtsstand:
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und Pallestrang Holz im Grünen GmbH unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Erfüllungsort ist 6065 Thaur, als Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht 6020 Innsbruck vereinbart.